

„Mittlere Reife“
Informationen zur Abschlussarbeit und Abschlussprüfung
1. Grundsätzliches
Präambel
Seit der 6. Novelle der NÖ Landwirtschaftlichen Schulorganisationsverordnung ist die Betriebsleiterausbildung der schulpflichtersetzenden Fachschule (Modul 2) durch die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife zu beenden.
Die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ist analog der Reifeprüfung an Höheren Schulen der formelle Abschluss der dreijährigen Bildungslaufbahn in einer landwirtschaftlichen Fachschule. Sie ist eine kommissionelle Prüfung und bezieht sich auf alle drei Gegenstandsfelder des Lehrplanes in der jeweiligen Fachrichtung. Ausgangspunkt und zentraler Inhalt des Prüfungsvorganges ist eine im Laufe des letzten Unterrichtsjahres erstellte Abschlussarbeit zu einem relevanten Thema des künftigen beruflichen Umfeldes. Ziel der Schulabschlussprüfung ist die Feststellung, inwieweit die Schüler/innen aufgrund ihrer Ausbildung befähigt sind, selbständig eine fachliche Problemstellung umfassend und fächerübergreifend zu erarbeiten und zu präsentieren.
Termine
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Art der Erledigung |
Fachrichtungen |
Termin |
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Themenauswahl für Abschlussarbeit |
HW, GB |
14. Oktober 2011 |
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Themenauswahl für Abschlussarbeit |
LW, PW, WB |
15. Dezember 2011 |
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Abgabe beim/bei der Betreuungslehrer/in |
Alle |
16. Mai 2012 |
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Übermittlung an die Vorsitzenden |
Alle |
6. Juni 2012 |
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Abschlussprüfungen |
Alle |
26. Juni - 29. Juni 2012 |
GENAUE TERMINE WERDEN jedes Schuljahr VON LF2 bzw. DIREKTION BEKANNTGEGEBEN!
Zulassung zur Abschlussprüfung zur mittleren Reife
· Alle Prüfungskandidaten/innen, die das Modul 2 erfolgreich (ohne Nicht genügend) abgeschlossen haben sind zugelassen;
· alle Prüfungskandidaten/innen mit einem Nicht genügend im Modul 2 können die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife ablegen, haben aber im September eine Wiederholungsprüfung in diesem Pflichtgegenstand abzulegen; diese Schüler/innen erhalten bei bestandener Abschlussprüfung zur Mittleren Reife (im Juni) das Prüfungszeugnis über die Mittlere Reife erst nach positiver Wiederholungsprüfung im September, gemeinsam mit dem Jahres- und Abschlusszeugnis;
· Prüfungskandidaten mit zwei Nicht genügend im Modul 2 sind zur Abschlussprüfung im Juni nicht berechtigt; diese Prüfungskandidaten haben im September in beiden Pflichtgegenständen eine Wiederholungsprüfung abzulegen - bei positiver Absolvierung beider Wiederholungsprüfungen (mit Jahres- und Abschlusszeugnis) sind sie zur Ablegung der Abschlussprüfung zur Mittleren Reife im ersten Nebentermin (September ) berechtigt (wenn nur eine oder keine Wiederholungsprüfung bestanden wurde, ist ohnedies das Modul 2 zu wiederholen);
· Prüfungskandidaten mit drei oder mehr Nicht genügend im Modul 2 haben ebenfalls das Modul 2 zu wiederholen (keine Zulassung);
· eine Nichtvorlage der Abschlussarbeit hat zur Folge, dass keine Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung gegeben ist und daher nur ein Jahreszeugnis (und kein Jahres- und Abschlusszeugnis) ausgestellt werden kann;
· ist die Abschlussarbeit für die Abschlussprüfung zur Mittleren Reife negativ, ist keine Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung möglich (nur Ausstellung eines Jahreszeugnisses) - neue Abschlussarbeit für den ersten Nebentermin (September);
· ist die neue Abschlussarbeit nochmals negativ, ist keine weitere Wiederholung zulässig (und damit auch keine Zulassung zur mündlichen und praktischen Prüfung).
Nicht bestandene Abschlussprüfung zur Mittleren Reife bei der mündlichen oder praktischen Prüfung
Jeder nicht bestandene Fachbereich der mündlichen Prüfung oder die nicht bestandene praktische Prüfung ist zum ersten Nebentermin (September) zu wiederholen; eine nochmalige Wiederholung zum zweiten Nebentermin (Februar) ist zulässig (maximal zweimalige Wiederholung).
2. Leitfaden für die
Erstellung der Abschlussarbeit
Arbeitsplanung (Festlegen eines Terminplanes)
A) Meldung des gewählten Themas
Vorgangsweise:
Der Schüler/die Schülerin oder die Schülergruppe (max. 4 Schüler/innen) wählt in Abstimmung mit der Betreuungslehrkraft ein Thema aus, dem auch die Schulleitung zustimmt. Das Thema hat aus den Gegenstandsfeldern Unternehmerische oder Fachspezifische Bildung zu stammen.
Im Rahmen des praktischen Unterrichts sind 1 bis 2 Einheiten (á 4 Unterrichtsstunden) für die formale Erstellung der Arbeit einzuplanen. Dies ist eine normale unterrichtliche Tätigkeit, daher dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
B) Formvorschriften
(1 Einheit im Praktischen Unterricht)
Gestaltung:
- Format DIN A4
- Die Arbeiten sind am PC zu erstellen.
- Als Schrift ist Arial 12 Punkt zu verwenden
(ausgenommen Überschriften).
- Der Zeilenabstand im Fließtext ist 11/2-zeilig auszuführen.
- Rändereinstellung:
2,5 cm oben, 2,5 cm unten, 3 cm links, 2 cm rechts
- Jedes Blatt ist einseitig zu beschreiben.
- Die Seiten sind fortlaufend zu nummerieren.
- Die Arbeit ist in gebundener Form abzugeben
(z.B. Spiralisierung, Thermobindung, Schnellhefter, etc.) - keine Ringmappen und keine Klarsichtfolien verwenden!
Umfang
(ohne Bilder, Grafiken, Deckblatt, Einleitungsblatt und Beilagen);
Einzelarbeit: 12 Seiten
Partnerarbeit: 18 Seiten
Gruppenarbeit (2 bis 4 Schüler/innen): 30 Seiten
eine Über- oder Unterschreitung der vorgegebenen Seitenzahl darf maximal 2 Seiten betragen.
C) Beurteilungsrichtlinien besprechen
(s. Download „Bewertungsantrag“)
Besprechung im Rahmen des PU, mit dem Klassenvorstand oder bei erster Besprechung mit der Betreuungslehrkraft.
Download (Protokolle für Beurteilung):
Bewertungsantrag Teilprotokoll Ergebnisprotokoll
D) (Erste) Besprechung mit der Betreuungslehrkraft: Aufbau der Arbeit, Struktur, Zielsetzung, erwünschte Kernaussagen, Literatursuche, ...
a) Deckblatt (frei gestaltbar)
Downloads (Mustervorlagen - Word):
E) Schüler/in legt der Betreuungslehrkraft ein Konzept vor (Gliederung/Struktur, Literaturangaben, Zielsetzung . „Fragen zum Thema“)
F) (Zweite) Besprechung mit der Betreuungslehrkraft: Besprechung des vorgelegten Konzeptes
G) Begleitung während der Erstellung der Arbeit: Weitere Besprechungen nach Bedarf (individuelle Terminvereinbarungen zwischen Betreuungslehrkraft und Schüler/in), jedoch mindestens eine verpflichtende Zusammenkunft vor der Abschlussbesprechung (fachlicher Inhalt, Bilder/Grafiken, eigener Text/Plagiate, Kennzeichnung der Plagiate im Text, Rechtschreibung - Hinweis auf Rechtschreibprogramm von „Word“, Satzstellungen/Formulierungen, ...)
H) Abschlussbesprechung zur Erstellung der Endfassung
I) Abgabe der fertigen Arbeit (Die fertige Arbeit darf dem/der SchülerIn NICHT mehr zur weiteren Korrektur zurückgegeben werden!)
Abgabetermin (Datum, Uhrzeit) exakt vorgeben und
einhalten!
J) Feedback, Bekanntgabe des Beurteilungsergebnisses
3. Leitfaden für die Prüfung
Prüfungskommission
Diese besteht aus der/dem Vorsitzenden, der Schulleitung und drei von der Schulleitung bestellten Prüfern/Prüferinnen.
Prüfungsverlauf
Die mündliche Prüfung hat sich im Wesentlichen auf die Abschlussarbeit zu beziehen. Die Dauer der mündlichen und der praktischen Prüfung darf jeweils 45 Minuten nicht übersteigen. Der/m Schüler/in ist eine angemessen Frist zur Vorbereitung zu geben ist. Sowohl bei der mündlichen wie auch bei der praktischen Prüfung ist die Anwesenheit von zwei Prüfern erforderlich.
Präsentation während der Prüfung
Jede/jeder Schülerin/schüler bzw. jede Gruppe hat ein Präsentationsplakat über die Abschlussarbeit zu erstellen. Ergänzend dürfen weitere Medien (Power Point, Film, etc) verwendet werden. Die Präsentation sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.
4. Abgeltung
Die Besoldung für den/die Betreuungslehrer/in beträgt
5,0 Werteinheiten pro betreuter Einzelarbeit
7,5 Werteinheiten pro betreuter Gruppe
Die Verrechnung ist über den Monatsbericht im Juni durchzuführen, wobei der bzw. die Namen der betreuten Schülerinnen und Schüler anzugeben ist/sind.
Anmerkung: HÖHERES NIVEAU:
Da es für höheres Niveau keine "verpflichtete" Abschlussarbeit gibt, sondern eine Klausurarbeit, ist die Abgeltung gleich der Abschlussarbeit der mittleren Reife. Für die Korrektur der Klausurarbeit gibt es 1 WE.